Gesamtschule für Schwielowsee

Antrag für einen möglichen Gesamtschulstandort in Caputh

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielowsee beschließt, die Bürgermeisterin und die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Landrat und den Bürgermeistern der Nachbargemeinden Gespräche aufzunehmen, um für die Unterstützung des möglichen Gesamtschulstandort auf dem Schulcampus Caputh zu werben.

Begründung:

Die Schulplatzsituation in Potsdam spitzt sich nicht nur an Gesamtschulen, sondern jetzt auch für Gymnasien zu, so dass Schwielowseeer Schüler nicht mehr regulär die Chance haben einen dortigen Schulplatz zu finden. Ähnliches trifft auch schon für eine zuständige Oberschule in Wilhelmshorst zu.

Eine Abhilfe könnte die Aufnahme des Schulcampus „Caputh“ als Gesamtschulstandort im gerade bearbeiteten Schulentwicklungsplan (SEP) des Kreises schaffen. Dazu muss ein gemeinsames Interesse mit den Nachbargemeinden entwickelt werden und zur der im Herbst stattfinden „AG Bildungswerkstatt“ (ein wichtiges Entscheidungsgremium für den SEP unter Beteiligung der Bürgermeister) vorgetragen werden.

Eine Benennung als Gesamtschulstandort ist nicht nur im Interesse der über 100 Kinder Schwielowsees, die in Nachbargemeinden an dortige weiterführende Schulen pendeln, sondern bietet neben finanzielle Vorteile auch eine soziale Bereicherung des örtlichen Lebens. Es können über den Schulbau hinaus Vorhaben durch die finanzielle Beteiligung des Kreises an einer Gesamtschule finanziert werden, die Schwielowsee ansonsten gar nicht oder nur durch Zugriff auf die eigene Rücklage realisieren könnte.

Schwielowsee benötigt einen Schulsportplatz sowie Sport-/Mehrzweckhallen, einen Raum für Jugendliche. Zudem wäre ein Mittagstisch für Senioren zukunftsweisend.

Um Schwielowsee nach 17 Jahren wieder zu einen erweiterten Schulstandort zu machen, soll die Bürgermeisterin die Werbung für den möglichen Standort aufnehmen.

gez. D. Hünerson, Dr. M. Plöchl, C. Wessel (Fraktion B90/Die Grünen)


Der Antrag wurde mit 2 Stimmen, ohne Gegenstimmen in der Sitzung am 29.8.22 des KSA angenommen.

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