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Muttermilch in KiTa und Tagespflege

Entscheidungsfreiheit für Eltern &
Mehr Rechtssicherheit für ErzieherInnen in KiTas und
Tagespflege

Wir begrüßen die aktuelle Veröffentlichung der Merkblätter des Bundesinstitutes für Risikobewertung zum Umgang mit abgepumpter Muttermilch in Kitas und Tagespflege.

Auslöser für die Erarbeitung dieser Richtlinien war die Ablehnung der Verfütterung abgepumpter Muttermilch an einen Säugling in der „KiTa-Schwielowsee“ in Caputh aus hygienischen und rechtlichen Bedenken. Dies war zuvor ohne Probleme und mit Wissen sowie positiver Begleitung durch das zuständige Hygiene- und Gesundheitsamt Potsdam-Mittelmark bei mehreren Kindern möglich gewesen.

Dr. Winnie Berlin, Ärztin in der Kinder- und Jugendmedizin, setzte sich bei der KiTa-Leitung, dem Träger und schließlich dem Sozialausschuss fachlich-argumentativ für den Fortbestand dieser Ernährungsoption ein. Sie erreichte zunächst eine Ausnahmeregelung für das betroffene Kind, doch im KiTa-Vertrag wurde ein Muttermilchverbot festgeschrieben. Daraufhin schaltete Frau Dr. Berlin die Nationale Stillkommission am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ein.

Das Brandenburger KiTa-Gesetz garantiert den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab einem Kindesalter von 8 Wochen. Dies ermöglicht es Eltern, die Einführung Ihrer Kinder in KiTa- und Tagespflege entsprechend ihren familiären Bedürfnissen und Notwendigkeiten sehr flexibel zu planen. Das Stillen und die bestmögliche Ernährung sollten darunter nicht leiden.

Nach mehr als einjähriger Expertenarbeit der Nationalen Stillkommission ist nun sowohl ein Merkblatt für ErzieherInnen als auch für Eltern erschienen, die fachlich fundierte Anleitung zum sicheren Umgang mit abgepumpter Muttermilch in  KiTas und Tagespflege geben. Diese Merkblätter können kostenlos über das BfR (Email: stillkommission(at)bfr.bund.de ) bestellt sowie über das Internet unter www.bfr.bund.de/stillkommission heruntergeladen werden.

Wir hoffen, dass durch diese Bundesmerkblätter ErzieherInnen und Eltern in ganz Deutschland in Ihrem Bemühen um das Kind gestärkt werden, und auch in Schwielowsee die Vergabe von abgepumpter Muttermilch wieder uneingeschränkt möglich sein wird.

Merkblätter (Erschienen April 2014):

Hinweise zum Umgang mit Muttermilch in der KiTa oder Tagespflege

Meine Muttermilch für mein Kind in der KiTa oder Tagespflege

Veröffentlichungen:

in der PNN:  16.01.13, 23.01.13, 14.05.13, 02.01.14, 15.05.14

in der MAZ: 15.01.13, 16.01.13, 17.01.13,   20.01.13

in der Zeitschrift europäischer Laktationsberaterinnen 1/13

auf Stillen-in-Potsdam


im Havelboten Juni/12 , Nr. 2/13,  unter Bürgerforum

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