Caputher Mitte

Die Gelegenheit für Gemeinbedarfsflächen wurde vergeben – Caputher Mitte

 Das Bürgerbegehren “Gemeinbedarfsflächen für Caputh-Mitte”:

Informationsartikel für den Havelboten Nr. 17 (wegen neu eingeführter Zeichenbegrenzung abgelehnt)

Auszug aus der Niederschrift der Gemeindevertretersitzung vom 25.09.2013

Zeichnung des Vorentwurfes zum B-Plan mit Gemeinbedarfsfläche

Zeichnung des Entwurfes zum B-Plan ohne Gemeinbedarfsfläche

Tagebuch des Bürgerbegehrens (Winnie Berlin):

Eintrag vom 24.02.14: Inzwischen haben die Initiatoren Einsicht in die Bewertung der Stimmen genommen sowie Rücksprache mit dem Kreis- und Landeswahlleiter genommen. Weit mehr als 100 Stimmen sind strittig (s. Artikel HB Nr. 3). Die Verantwortung über die Art und Weise der Stimmauszählung liegt bei der Wahlleiterin Schwielowsee.

Desweiteren fanden inzwischen Gespräche der Initiatoren des BB mit Vertretern fast aller Fraktionen der GV sowie mit Herrn Hardt statt. Die Aufwertung der Mitte durch eine soziale Begegnungstätte ist erreichbar!

Eintrag vom 30.01.14: Im Januar berichteten verschiedene Zeitungen über die Auszählung, die vermeindliche Ablehnung des BB und die Planung der Verwaltung, das BB in einen Einwohnerantrag zu überführen (siehe Pressespiegel unten). Hier finden Sie eine Richtigstellung der Initiatoren.

Am 13.01.14 erfuhren die Initiatoren auf persönliche Nachfrage zeitgleich mit Presseveröffentlichungen, dass die Stimmen seit Mitte Dezember ausgezählt seinen. Insgesamt seien 1.032 übergeben worden,  760 Stimmen seinen gültig, 272 ungültig (>25%). Weiter wurde auf die Tagesordnung des OB Geltow vom 13.01.14 verwiesen. Aus den Beschlussvorlagen kann man entnehmen, dass die Verwaltung der GV vorschlägt, das BB als unzulässig abzulehnen und in einen Einwohnerantrag umzuwandeln. Lt. Initiatoren wurden diese über das geplante Vorgehen weder informiert noch eingeladen, evt. den Einwohnerantrag zu vertreten.

Eintrag vom 13.12.13:

Die Initiatoren bedanken sich bei allen Unterstützern, insbesondere aber auch bei den vielen Stimmensammlern für Ihren ganz persönlichen Einsatz.

Vor Fristende sind über 1000 Unterschriften bei der Wahlleiterin eingetroffen. Nun werden die Stimmen geprüft und eine Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung vorbereitet. § 15 (2) der Brandenburgischen Kommunalverfassung sieht eine unverzügliche Entscheidung der GV über ein Bürgerbegehren vor.

In der GV-Sitzung am 11.12.13 informierte BM, Frau Hoppe, dass die GV erst im Februar über das Bürgerbegehren abstimmen wird, weil die Stimmen trotz Einreichung am 9.12.13 nicht ausgezählt seien. Sie sagte weiter, dass das BB die Abstimmung zum B-Plan und zum städtebaulichen Plan nicht beeinträchtigen würde. Allerdings hielte sie das BB für unzulässig, da die Rücknahme des GV Beschluss die Bauleitplanung berühren würde.

Dies sehen die Initiatoren anders. Eine Annahme des Bürgerbegehrens durch die GV würde erwirken, dass die Gemeindeverwaltung die Verhandlungen mit dem Investor, Herrn Dr. Hardt, zur Reservierung einer Gemeinbedarfsfläche wieder aufnehmen kann.

Herr Dr. Hardt, war anwesend und informierte, dass er Gemeinbedarfsflächen gern zur Verfügung gestellt hätte, allerdings fehle der nachgewiesene Bedarf und ein Konzept.

Die anwesenden Initiatoren sowie einige Bürger stellten in der Bürgerfragestunde nochmals ihre Sicht auf die Dinge dar. Eine Diskussion unter den Gemeindevertretern fand nicht statt.

Der B-Plan sowie der städtebauliche Vertrag  wurden ohne weitere Verpflichtungen für den Investor in Bezug auf Gemeinbedarfsflächen jeweils einstimmig angenommen.

Der Hintergrund: Die Gemeindevertretung stimmt am 25.09.13 (Protokoll TOP 18) gegen Gemeinbedarfsflächen für soziale Zwecke in Caputh-Mitte (“Blütenviertel”). Gegen diesen Beschluss initiierten die Caputher Matthias Plöchl, Dirk Hünerson und Sebastian Reich ab dem 16.10.13 ein Bürgerbegehren.

Bündnis 90 / Die Grünen waren für die Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen im Blütenviertel, das ein echtes soziales Zentrum für Caputh werden soll, und unterstützten das aktuelle Bürgerbegehren. Es ist nicht nachvollziehbar wie Verwaltung und GV ohne Bedarfsplan, ohne Nachweis ausreichender gemeindeeigener zentraler Flächen unter Missachtung der demographischen Entwicklung und der Meinung von über 1000 Bürgern für Caputh keinen Handlungsbedarf sieht.

Über das Anliegen des Bürgerbegehren erschienen folgende Artikel und Radiobeiträge:

Interview: RBB: Antenne Brandenburg in den Regionalnachrichten am 11.12.13

Veröffentlichungen:

– in der PNN (10.10.13; 23.11.13; 28.10.13; 11.12.13; 13.12.13, 13.01.14, 18.01.14)

– in der MAZ (10.10.13, 09.12.13, 10.12.13 – jeweils Printausgaben, 13.12.13, 21.01.14) und

– im Havelboten 2013: Nr. 18, 19, 20, 21 und 2014: Nr. 1, 3 unter Bürgerforum.

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