Ortsbeiräte in Schwielowsee
Der Ortsbeirat ist vor der Beschlussfassung der Gemeindevertretung oder des Hauptausschusses in folgenden Angelegenheiten zu hören:
- Planung von Investitionsvorhaben in dem Ortsteil,
- Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flächennutzungsplans sowie von Satzungen nach dem Baugesetzbuch und bauordnungsrechtlichen Satzungen, soweit sie sich auf den Ortsteil beziehen,
- Planung, Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderungen und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen in dem Ortsteil,
- Aus- und Umbau sowie zu Entscheidungen über Straßen, Wege und Plätze in dem Ortsteil,
- Änderung der Grenzen des Ortsteils und
- Erstellung des Haushaltsplans.