Bauvorhaben in Ferch

1. Zwei weitere Windkraftanlagen für Schwielowsee

Die Firma NOTUS energy Plan GmbH & Co. KG aus Potsdam beantragt die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei zusätzlichen Windenergieanlagen des Typs Vestas V172 mit einer Leistung von 7.2 MW, einer Nabenhöhe von 175 m, einem Rotordurchmesser von 172 m und einer Gesamthöhe von 261 m, zzgl. max. 1,5 m Fundamenterhöhung.

Damit kommt ein weiterer Beitrag für den negativen Haushalt der Gemeinde in Aussicht. Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben.

2. Bauvoranfrage zum Bau einer Halle nahe der Seewiese

Herr Bothe möchte seine Marina entwickeln und möchte deshalb eine Halle auf dem Parkplatzgelände errichten. Dazu ist eine Änderung des Bebauungsplans notwendig.

Das Bauvorhaben wird vom Ortsbeirat als sehr groß angesehen (ca. 24m x 33m), das Ortsbild werde gefährdet. Das Bauvorhaben wird zu dominant, insbesondere mit der Nähe zur Seewiese. Die zu erwartende Firsthöhe von 10 m sei zu hoch. Ein deutlich kleineres Bauvorhaben als Ersatz für das Zelt sei denkbar.
Herrn Bothe kann sich eine kleinere Version vorstellen. Die Firsthöhe solle niedriger werden und das Dach begrünt.
Es wird vorgeschlagen, eine Planung einer deutlich abgespeckten Version mit Gründach, nicht zu hoch vorzulegen, bevor die Änderung des B-Plans in die Prioritätenliste aufgenommen wird. Dann wäre der Ortsbeirat grundsätzlich dafür. Unabhängig davon sind durch baurechtliche Vorgaben Grenzen gesetzt.

3. Auslegungsbeschluss des Vorentwurfes B-Plan „Alfred Pfitzner Weg“ OT Ferch

Herr Grüters stellt den Vorentwurf des B-Plans vor. Bisher handelt es sich überwiegend Freizeit und Erholungsgrundstücke. Im Ortsnahen Bereich WA-2 soll die Grundflächenzahl 0,25 betragen bei einer Firsthöhe bis 9m, im Bereich WA-1 0,2 bei einer Firsthöhe bis 6m und abnehmend bei de Erholungsgrundstücken 0,1 bei einer Firsthöhe bis 5m, zudem mit der Beschränkung auf 80m² einschließlich Terrassen.
Herr Rudolf stellt den Umweltbericht vor. Er weist auf mögliche Einschränkungen aufgrund der Waldeigenschaft im Süden des Planungsgebiets hin und die hohen Hürden durch den Baumschutz. Es sind in dem Bereich riesige Eichen. Diese Punkte werden bei der Beteiligung der zuständigen Stellen der Öffentlichen Belange geklärt werden.

Herr Büchner weist darauf hin, dass es sich bei dieser Planung um einen Vorentwurf handelt.
Herr Heuer fragt, wie breit die Straße sein kann und ob die Vorgaben für die Müllabfuhr, ggf. Müllsammelplätze und die Zufahrt für die Feuerwehr geprüft wurden. Herr Grüters weist darauf hin, dass die Straßenbreite 3,70 m bis 3,80 m breit sei, was sehr knapp ist. Bei der Beteiligung Öffentlicher Belange würde das geregelt.

Es wird vorgeschlagen, die Geschosshöhen auf beiden Seiten der Straße gleich hoch zu planen, damit ein einheitliches Aussehen geschaffen wird. Herr Grüters erläutert, dass durch die Abnahme der Firsthöhen ein fließender Übergang zu den Erholungsgrundstücken geschaffen werden soll.

Der Ablauf eines B-Plan Verfahrens:

  1. Vorentwurf: Wenn dieser Plan von der Gemeindevertretung gebilligt ist, kommt es zur öffentlichen Auslegung. Die Träger Öffentlicher Belange geben ihre Stellungnahmen ab und die Bürger können sich hier beteiligen, indem sie Stellung beziehen.
  2. Entwurfsphase: Es folgt eine Abwägung und Anpassung der Vorplanungen. Der Entwurfsplan wird erstellt und nach der Billigung durch die Gemeindevertretung wiederum öffentlich ausgelegt. Die Träger Öffentlicher Belange und die Bürger nehmen wiederum Stellung.
    Nach weiterer Abwägung und Anpassung kann ein B-Plan beschlossen werden. Das Verfahren kann durchaus 3 Jahre dauern.

Weitere Informationen sind im Allris veröffentlicht.

Newsletter

Ich möchte gerne Nachrichten von Euch bekommen.

Artikel kommentieren

Artikel kommentieren